Das historische Hotel Garni "Goldene Krone" in Goslar bietet seinen Gästen moderne und ansprechend gestaltete Nichtraucherzimmer. Das denkmalgeschützte Fachwerkgebäude spiegelt die Geschichte mehrerer Jahrhunderte wieder und lässt trotz dessen keine Wünsche offen. Am Morgen bieten wir ein regionales, reichhaltiges und gesundes Frühstück für einen gelungenen Start in den Tag an. Das Hotel verfügt über insgesamt 18 Zimmer, kostenloses WLAN im ganzen Haus, kostenfreie Parkplätze, gesicherte Fahrradstellplätze, Fön im Zimmer und Kühlschrank im Zimmer an.

A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S -
B E D I N G U N G E N F Ü R D E N 
H O T E L A U F N A H M E V E R T R A G
1 G E L T U N G S B E R E I C H
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise 
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem 
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und 
Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff 
„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, 
Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren 
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen 
Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB 
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn 
dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 V E R T R A G S A B S C H L U S S , - P A R T N E R , 
V E R J Ä H R U N G
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden 
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als 
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, 
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Vertrag
kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. 
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem 
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen 
und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob 
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 L E I S T U N G E N , P R E I S E , Z A H L U N G , 
A U F R E C H N U N G
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten 
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in 
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden 
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das 
Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel 
verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des 
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten 
sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst 
geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung oder 
Erhöhung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss 
werden die Preise entsprechend angepasst. 
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten 
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung 
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, 
dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des 
Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen acht Tagen ab 
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche
Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei 
Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Nach 
Verzugseintritt hat der Kunde Mahn- und Bearbeitungsgebühren an das Hotel 
zu erstatten. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens 
vorbehalten. 
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene 
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer 
Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die 
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei 
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die 
gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten 
die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder 
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach 
Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder 
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im 
Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen 
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom 
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne 
vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem 
Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender 
Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung 
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4 R Ü C K T R I T T D E S K U N D EN 
( A B B E S T E L L U N G , S T O R N I E R U N G ) /
N I C H T I N A N S P R U C H N A H M E D E R 
L E I S T U N G E N D E S H O T E L S ( N O S H O W )
4.1Informieren Sie Gäste bei Stornierung innerhalb von 0 Tage vor dem Check-in über die anfallenden Gebühren → Gesamtbetrag .
Informieren Sie Gäste bei Stornierung innerhalb von 1 Tag vor dem Check-in über die anfallenden Gebühren → 80.0% .
Informieren Sie Gäste bei Stornierung innerhalb von 7 Tage vor dem Check-in über die anfallenden Gebühren → 50.0% .
Informieren Sie Gäste bei Stornierung innerhalb von 14 Tage vor dem Check-in über die anfallenden Gebühren → Keine stornogebühr .
4.1.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur 
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein 
sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der 
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines 
Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung 
sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien 
Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag 
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels 
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum 
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein 
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer 
Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte 
Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. 
Das Hotel kann den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der 
Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich 
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für 
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% 
für Vollpensionsarrangements zu zahlen. 
5 R Ü C K T R I T T D E S H O T E L S
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist 
kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum 
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer 
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf 
Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum 
Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte 
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom 
Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel 
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom 
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
 höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände 
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
 Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher 
Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; 
wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit 
oder der Aufenthaltszweck sein;
 das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die 
Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, 
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit 
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. 
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
 der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
 ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
 verweigert das Hotel die Beherbergung aufgrund der Bestimmungen 
der Corona-Länderverordnungen, insbesondere aufgrund eines 
Aufenthalts in einem Risikogebiet laut aktueller Länderliste des RobertKoch-Instituts, ist das Hotel berechtigt, Stornogebühren gemäß §4.3 zu 
berechnen. 
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf 
Schadensersatz.
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UND - R Ü C K G A B E
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, 
soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten 
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere 
Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart 
oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, 
gebuchte Zimmer nach 17:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der 
Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Eine 
Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der 
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende 
Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in 
Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden 
werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem 
Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt 
entstanden ist.
6.4 Sollten Zimmer in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, 
ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in 
anderen Objekten zu bemühen.
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7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des 
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung 
des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen 
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer 
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder 
Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, 
soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten 
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel 
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe 
zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die 
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden bis maximal 800 Euro. 
Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. 
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem 
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch 
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung 
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren 
Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1
bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt 
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf 
Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei 
nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
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8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser 
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige 
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für 
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz 
des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 
ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als 
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
8.3
8.4
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des 
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen 
Parlaments und Rats: Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung 
verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: 
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ - weiterführende Informationen stehen Ihnen 
unter diesem Link zur Verfügung. 
Das Hotel nimmt gemäß gesetzlicher Verpflichtung an einem 
Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teil. Für 
erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter 
info@azisgmbh.de zur Verfügung.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der 
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen 
Vorschriften