Willkommen im Hotel Goldene Krone in Goslar – Ihr Zuhause im Harz!
Träumen Sie von einer Auszeit inmitten historischer Gassen, umgeben von der Schönheit des Harzes? Das Hotel Goldene Krone in Goslar, direkt am Rande der malerischen Altstadt, bietet Ihnen die perfekte Mischung aus Charme, Komfort und herzlicher Gastfreundschaft.
Unser kleines, familiengeführtes Hotel lädt Sie ein, in stilvoll eingerichteten Zimmern zu entspannen, die den Charakter der Region widerspiegeln. Morgens erwartet Sie ein reichhaltiges Frühstücksbuffet mit regionalen Köstlichkeiten, das Sie gestärkt in den Tag starten lässt.
Ob Sie die Weltkulturerbe-Stadt Goslar erkunden, Wanderungen in die faszinierende Natur des Harzes unternehmen oder einfach nur die Seele baumeln lassen möchten – die Goldene Krone ist der ideale Ausgangspunkt für Ihren Aufenthalt.
Freuen Sie sich auf:
• Eine zentrale Lage mit kurzen Wegen zu den Sehenswürdigkeiten Goslars
• Komfortable Zimmer mit modernem Ambiente
• Individuellen Service und Tipps für Ihre Freizeitgestaltung
Kommen Sie vorbei und erleben Sie eine Auszeit voller Ruhe und Erholung. Wir freuen uns darauf, Sie in der Goldenen Krone willkommen zu heißen!
Jetzt buchen und Ihr persönliches Harz-Erlebnis starten!
A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S -
B E D I N G U N G E N F Ü R D E N
H O T E L A U F N A H M E V E R T R A G
1 G E L T U N G S B E R E I C H
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem
Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff
„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,
Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 V E R T R A G S A B S C H L U S S , - P A R T N E R ,
V E R J Ä H R U N G
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Vertrag
kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen
und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 L E I S T U N G E N , P R E I S E , Z A H L U N G ,
A U F R E C H N U N G
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das
Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel
verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten
sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst
geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung oder
Erhöhung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss
werden die Preise entsprechend angepasst.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen,
dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des
Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen acht Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche
Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei
Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Nach
Verzugseintritt hat der Kunde Mahn- und Bearbeitungsgebühren an das Hotel
zu erstatten. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer
Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten
die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach
Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im
Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem
Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender
Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4 R Ü C K T R I T T D E S K U N D EN
( A B B E S T E L L U N G , S T O R N I E R U N G ) /
N I C H T I N A N S P R U C H N A H M E D E R
L E I S T U N G E N D E S H O T E L S ( N O S H O W )
4.1Informieren Sie Gäste bei Stornierung innerhalb von 0 Tage vor dem Check-in über die anfallenden Gebühren → Gesamtbetrag .
Informieren Sie Gäste bei Stornierung innerhalb von 1 Tag vor dem Check-in über die anfallenden Gebühren → 80.0% .
Informieren Sie Gäste bei Stornierung innerhalb von 7 Tage vor dem Check-in über die anfallenden Gebühren → 50.0% .
Informieren Sie Gäste bei Stornierung innerhalb von 14 Tage vor dem Check-in über die anfallenden Gebühren → Keine stornogebühr .
4.1.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein
sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines
Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung
sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer
Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Das Hotel kann den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der
Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für
Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60%
für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
5 R Ü C K T R I T T D E S H O T E L S
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist
kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom
Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher
Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit
oder der Aufenthaltszweck sein;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
verweigert das Hotel die Beherbergung aufgrund der Bestimmungen
der Corona-Länderverordnungen, insbesondere aufgrund eines
Aufenthalts in einem Risikogebiet laut aktueller Länderliste des RobertKoch-Instituts, ist das Hotel berechtigt, Stornogebühren gemäß §4.3 zu
berechnen.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6 Z I M M E R B E R E I T S T E L L U N G , - Ü B E R G A B E
UND - R Ü C K G A B E
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart
oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht,
gebuchte Zimmer nach 17:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der
Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Eine
Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden
werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem
Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.
6.4 Sollten Zimmer in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein,
ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in
anderen Objekten zu bemühen.
7 H A F T U N G D E S H O T E L S
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind,
soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel
bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe
zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden bis maximal 800 Euro.
Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1
bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei
nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 S C H L U S S B E S T I M M U N G E N
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz
des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2
ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
8.3
8.4
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen
Parlaments und Rats: Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung
verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ - weiterführende Informationen stehen Ihnen
unter diesem Link zur Verfügung.
Das Hotel nimmt gemäß gesetzlicher Verpflichtung an einem
Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teil. Für
erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter
info@azisgmbh.de zur Verfügung.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften